Banden Hero | Dein Sport. Dein Job. Deine Werbung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

(„AGB Partner“)

der Bandenhero GmbH, Vieselerhofstr. 63, 44287 Dortmund (nachfolgend als „Bandenhero“ bezeichnet)

 

1.     Allgemeines, Geltungsbereich

 

1.1

Bandenhero vermittelt von (Sport-) Vereinen angebotene Werbeflächen an Werbepartner (auch als „Partner“ oder „Heros“ bezeichnet“). Zu diesem Zweck können Partner sich auf www.bandenhero.de („Website“) registrieren, nach relevanten Werbeflächen suchen und Werbemittel für diese buchen. Die weitere Abwicklung, die Herstellung (ohne Gestaltung und Design, nachfolgend stets als „Herstellung“ bezeichnet)  und die Veröffentlichung der Werbemittel auf den Werbeflächen (wie beispielsweise Bandenwerbung) übernimmt Bandenhero).

1.2

Die Wirkung etwaiger AGB des Partners ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3

Bandenhero schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder Selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4

Bandenhero behält sich das Recht vor, diese AGB Partner aufgrund veränderter Markt-, Rechts- oder sonstiger Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird Bandenhero dem Partner vorher die Änderungen in verständlicher Weise mitteilen und hierbei darauf hinweisen, dass die Änderungen ohne fristgemäßen Widerspruch wirksam werden. Die Änderungen gelten als angenommen und werden wirksam, wenn der Partner nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung den mitgeteilten Änderungen widerspricht oder nach diesem Zeitpunkt Leistungen widerspruchslos weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Partner einer Änderung, hat Bandenhero das Recht, das ohne die Änderungen fortbestehende Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

1.5

Diese AGB Partner gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen Bandenhero und dem Partner.

 

2.     Vertragsschluss und - gegenstand

 

2.1

Der Partner registriert sich für die Inanspruchnahme von Leistungen von Bandenhero auf der Website („Account“), die von Bandenhero bestätigt wird. Nach der Registrierung kann der Partner nach geeigneten Angeboten von registrierten Vereinen suchen und für die in den jeweiligen Angeboten ausgelobten Kondition buchen. Dazu zählen Menge, Größe und Laufzeit der Werbeflächen sowie Preis und Vermittlungsgebühr von Bandenhero. Für die Angebote sind die Vereine selbst verantwortlich. Die Darstellung der Angebote stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Partner dar, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Anschließend kann der Partner die gewünschte(n) Werbemittel mit Werbefläche(n) über den Button „in Bestellung geben“ in den Warenkorb legen. Auf der Bestellseite kann der Partner seine Eingabe noch einmal überprüfen. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ gibt der Partner ein rechtsverbindliches Angebot ab.  Der Partner ist an sein Angebot 14 Tage gebunden.

2.2

Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Angebotes durch Bandenhero zustande.

 

 

2.3

Mit Vertragsschluss beauftragt der Partner Bandenhero mit der Herstellung und Veröffentlichung der gewünschten Werbemittel auf den gebuchten Werbeflächen (z.B. Bandenwerbung).

2.4

Anschließend übermittelt Bandenhero dem Partner die erforderlichen Produktionsdaten der Werbemittel Der Partner verpflichtet sich dazu Bandenhero umgehend nach Erhalt der Druckdaten, indes spätestens binnen 14 Tagen sein Werbelayout an die E-Mail-Adresse info@bandenhero.de zu übermitteln oder über ein möglicherweise vorhandenes Portal hochzuladen. Anschließende kostenverursachende Änderungen trägt der Partner. Von dem Partner verschuldete Verzögerungen verschieben den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Werbemittels und befreien diesen nicht von der Vergütungspflicht.

2.5

Das Werbemittel wird gemäß des von dem Partner gewünschten Layouts bei einem Dienstleister in die Produktion gegeben. Dieser prüft die Geeignetheit der von dem Partner übermittelten Layouts / Druckdaten. Ist das von dem Partner übermittelte Layout / Druckdaten nicht geeignet, wird Bandenhero den Partner darüber informieren. Der Partner wird anschließend unverzüglich geeignete Layouts / Druckdaten zur Verfügung stellen.

2.6

Nach Fertigstellung des Werbemittels wird Bandenhero die Veröffentlichung auf der gebuchten Werbefläche veranlassen und den Partner darüber informieren. Den Nachweis über die vertragsgemäße Veröffentlichung (grundsätzlich in Form eines Lichtbilds) kann der Partner auf der Plattform einsehen. Der Partner kann Beanstandungen gegen die Veröffentlichung des Werbemittels innerhalb von 14 Tagen ab vorstehender Mitteilung gegenüber Bandenhero in Textform mitteilen. Bandenhero wird die Beanstandung prüfen und im Falle von deren Berechtigung entsprechend nachbessern. Anschließend sind Rügen des Partners über eine mangelhafte Veröffentlichung des Werbemittels ausgeschlossen, sofern sich deren Zustand nicht durch ein Verschulden von Bandenhero verschlechtert.

 

3.     Pflichten des Partners

 

3.1

Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Bandenhero über Änderungen unverzüglich zu informieren.

3.2

Der Partner ist verpflichtet, den Nachweis über die veröffentlichten Werbemittel sofort nach Mitteilung über die Veröffentlichung zu untersuchen und bestehende Mängel Bandenhero unverzüglich in Textform mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Partner unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

3.3

Der Partner garantiert, dass er zur Veröffentlichung der gebuchten Werbemittel auf den gebuchten Werbeflächen berechtigt ist.

3.4

Dem Partner ist es während der Vertragslaufzeit und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages bzw. Beendigung der Laufzeit einer Werbemaßnahme untersagt, eigenständig oder durch Dritte einen von Bandenhero vermittelten Verein für weitere Werbemaßnahmen im Umfeld des Vereins anzusprechen. Wird der Partner proaktiv von einem von Bandenhero vermittelten Verein kontaktiert, wird er Bandenhero darüber entsprechend informieren.

3.5

Nachträgliche Änderungen der veröffentlichen Werbemittel und/oder vermittelten Werbeflächen auf Veranlassung des Partners erfordern eine Zustimmung von Bandenhero und werden, sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, dem Partner gemäß aktueller Preisliste von Bandenhero berechnet.

3.6

Der Partner haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, z. B. Druckdaten, Zeichnungen, Muster u. Ä.

 

4.     Pflichten von Bandenhero

 

4.1

Nach der Veröffentlichung verpflichtet sich Bandenhero, die veröffentlichten Werbemittel instand zu halten und ordnungsgemäß zu reinigen. Verschmutzungen werden umgehend beseitigt.

4.2

Im Fall von Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Verschleiß der Werbemittel, wird Bandenhero dies dokumentieren und den Partner unverzüglich in Textform darüber informieren. Eine Haftung von Bandenhero für das abhanden gekommene oder beschädigte Werbemittel ist – außer in Fällen nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Bandenhero wirkt jedoch bei der Beseitigung der Beschädigung / Verschmutzung mit. Bandenhero wirkt ferner bei der Erstattung einer Strafanzeige mit.

4.3

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist Bandenhero zur Demontage der Werbemittel auf eigene Kosten verpflichtet. Bandenhero wird die Werbemittel nach Demontage und entsprechender Information des Partners vernichten, sofern keine Abholung durch den Partner gewünscht ist.

4.4

Bandenhero kann den Partner im Rahmen der Erstregistrierung unterstützen.

4.5

Bandenhero ist dazu berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

 

5.     Vergütung

 

5.1

Der Partner zahlt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für die Tätigkeit von Bandenhero die vertraglich vereinbarte Vermittlungsprovision sowie die Kosten für die Herstellung der Werbemittel. Ferner zahlt der Partner an Bandenhero die Vergütung für die Nutzung der Werbefläche.

5.2

Nach Abschluss der Bestellung fakturiert Bandenhero die vereinbarte Vergütung für die Herstellung und Veröffentlichung des Werbemittels sowie Nutzung der Werbefläche gegenüber dem Partner. Die Rechnung ist binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig.

5.3

Nach der erfolgreichen Veröffentlichung der Werbefläche zahlt Bandenhero an den Verein die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Werbefläche.

5.4

Alle Preise sind Netto-Preise.

 

6. Nutzungsrechte

 

6.1.

Der Partner überträgt Bandenhero das zeitlich auf die Laufzeit der Werbemaßnahmen und örtlich auf die gebuchte Werbefläche befristete einfache Recht, die von dem Partner im Rahmen des Vertragsschlusses übermittelten Werbelayouts, Logos und damit verbundene Marken für die Herstellung und Veröffentlichung der Werbemittel auf den Werbeflächen zu nutzen, insbesondere auch auf der Website, im TV, Social Media und/oder Printmedien zu veröffentlichen. Der Partner berechtigt Bandenhero auch dazu, die übermittelten Layouts, Grafiken, Marken etc. für die Veröffentlichung geringfügig zu bearbeiten, soweit technisch erforderlich. Ferner berechtigt der Partner Bandenhero, den Verein zur Veröffentlichung des Werbemittels gemäß der in diesem Absatz geregelten Nutzungsrechte zu berechtigen.

6.2.

Der Partner berechtigt Bandenhero, den Partner unter Nennung des Firmennamens inkl. Logo als Referenzkunden zu benennen. Der Partner hat das Recht, dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

6.3.

Bandenhero haftet nicht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Schutzrechten durch die vom Partner übersandten Layouts, Grafiken, Bilder und die Verwendung von dessen Marken, Firmennamen und -logo. Die Einräumung der diesbezüglichen Nutzungsrechte sowie gegebenenfalls Einholung von entsprechenden Genehmigungen zur Veröffentlichung obliegt dem Partner. Werden Bandenhero und/oder der der Verein von einem Dritten wegen einer Verletzung von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten (insbes. Urheber- und Markenrecht) in Anspruch genommen, stellt der Partner Bandenhero und/oder den Verein auf erstes schriftliches Anfordern von der Haftung frei.

 

7.     Eigentumsvorbehalt

 

Von dem Partner gebuchte Werbemittel bleiben Eigentum des Partners.

 

8.     Vertragsdauer und Kündigung, Vertragsbeendigung

8.1.

Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden. Bereits vermittelte Werbemittel bleiben von der Kündigung dieses Vertrages unberührt (vgl. Ziffer 8.2). Insoweit gelten die vertraglichen Regelungen fort.

8.2.

Die Vertragslaufzeit der jeweiligen Werbemaßnahme richtet sich ausschließlich nach deren jeweilig vereinbarter Laufzeit. Diese beginnt mit Ablauf der Frist von drei (3) Tagen nach Information des Partners über die Veröffentlichung. Sofern der Partner Beanstandungen rügt, verschiebt sich der Beginn bis zu deren Beseitigung, sofern diese berechtigt sind. Die Laufzeit der Werbemaßnahmen verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien die jeweilige Werbemaßnahme drei Monate vor deren Ablauf kündigt.

8.3.

Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Bandenhero insbesondere dann vor, wenn – der Partner gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass Bandenhero ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

 

9.     Bandenhero-Account

 

9.1

Die Registrierung des Partners für den Account darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich benannt werden muss.

9.2.

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Partner verpflichtet, die Angaben in dem Account unverzüglich zu aktualisieren.

9.3

Partner müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu dem Account sorgfältig sichern. Der Partner ist dazu verpflichtet, Bandenhero unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Account von Dritten missbraucht wurde.

 

9.4

Bandenhero behält sich das Recht vor, ungenutzte oder unvollständige Accounts nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Registrierung zu löschen.

 

10.   Recruiting

 

Ergänzend und vorrangig zu den weiteren Regelungen in dieser AGB gelten für die Recruiting-Plattform von Bandenhero nachfolgende Regelungen:

10.1

Bandenhero bietet registrierten Partnern die Möglichkeit, über die Recruiting-Plattform von Bandenhero (derzeit abrufbar unter https://www.bandenhero.de/jobs/) Stellenzeigen zu erstellen und zu veröffentlichen. Ziel ist es, die ausgeschriebenen Stellen potentiellen Bewerbern der bei Bandenhero registrierten Vereine bekannt zu machen und im Idealfall zu besetzen. Bandenhero schuldet indes keinen diesbezüglichen Erfolg. Die Veröffentlichung erfolgt im Namen des Partners. Die Buchung erfolgt über das Dashboard in dem Bandenhero-Konto.

10.2

Nach der Buchung erhält der Partner eine automatisierte Bestätigung seiner Buchung. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Darin teilt Bandenhero dem Partner die für die Erstellung der Stellenanzeige erforderlichen Informationen mit. Nach deren Erhalt erstellt Bandenhero die Stellenanzeige anhand der von dem Partner übermittelten Stelleninformationen. Der Partner informiert Bandenhero über eine ausgelobte Prämie und deren Fälligkeit (einmalig/vierteljährlich/monatlich) für den Abschluss eines Arbeitsvertrages der ausgeschriebenen Stelle aufgrund einer Bewerbung über Bandenhero.

10.3

Die Veröffentlichung einer Stellenanzeige erfordert die Freigabe des Partners. Erteilt der Partner innerhalb von 30 Tagen die Freigabe nicht, gilt die Freigabe als erteilt. Darüber wird Bandenhero den Partner in der Freigabeaufforderung hinweisen.

10.4

Der Partner kann die die Laufzeit der Stellenanzeige in dem Dashboard auswählen. Während der Laufzeit verpflichtet sich Bandenhero gegen Zahlung der Vergütung zur Veröffentlichung der Stellenanzeige. Wird die ausgeschriebenen Stelle besetzt oder beabsichtigt der Partner eine neue Stellenanzeige zu veröffentlichen, wird dafür eine erneute Erstellungsgebühr nach Ziffer 10.5 fällig. Die gebuchte Laufzeit wird dann mit der neuen Stellenanzeige fortgesetzt. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Stellenanzeige gelöscht.

10.5

Für die Erstellung der Stellenanzeige sowie deren Veröffentlichung während des Buchungszeitraums fällt die in dem Dashboard ausgewiesene Gebühr an. Die Gebühren werden nach Freigabe des Partners fällig. Die Gebühr für die Veröffentlichung der Stellenanzeige ist vollumfänglich im Voraus fällig.

10.6

Für die Richtigkeit und Rechtskonformität des Inhalts der Stellenanzeige haftet der Partner. Bandenhero schuldet keine rechtliche Prüfung der Stellenanzeige. Ziffer 6.2 gilt entsprechend.

10.7

Bandenhero schuldet keine Reichweite, Ergebnisse, Platzierung oder die Verbreitung von Stellenanzeigen.

10.8

Sofern der Partner über eine eigene Plattform zur Entgegennahme von Bewerbungen verfügt, teilt der Partner die Verlinkung Bandenhero mit. Die Verlinkung zu der Bewerbungsplattform des Partners wird in der Stellenanzeige des Partners zur Entgegennahme von Bewerbungen. Darüber erfolgt die Bewerbung des Bewerbers direkt bei dem Partner. Der Partner ist ausschließlich datenschutzrechtlich für die Bewerberdaten verantwortlich.

10.9

Verfügt der Partner über keine Bewerbungsplattform, kann der Bewerber über ein Kontaktformular von Bandenhero dem Partner seine Kontaktdaten übermitteln. In dem Fall gibt Bandenhero die Kontaktdaten des Bewerbers unverzüglich an den Partner weiter. In keinem Fall verarbeitet Bandenhero darüberhinausgehende personenbezogene Daten des Bewerbers.

10.10

Schließt der Partner für die Stellenanzeige einen Arbeitsvertrag mit einem Bewerber ab, der sich über die Stellenanzeige bei Bandenhero beworben hat (direkt oder indirekt) oder einem bei Bandenhero registrierten Verein zugeordnet werden kann (abrufbar unter https://www.bandenhero.de/allverein.php) schuldet der Partner Bandenhero die Zahlung der ausgelobten Prämie (Vgl. Ziffer 10.2). Für die Fälligkeit der Prämie gelten die von dem Partner gesondert mitgeteilten Voraussetzungen.

10.11

Der Partner ist gegenüber Bandenhero insoweit zur anonymen Auskunft über den Abschluss eines Arbeitsvertrages verpflichtet. Erteilt der Partner trotz Auskunftsforderung durch Bandenhero keine Auskunft, darüber, ob der Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem Bewerber über Bandenhero besetzt wurde, schuldet der Partner die ausgelobte Prämie.

 

11.   Haftung für Pflichtverletzungen

 

11.1

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass Bandenhero eine Pflicht verletzt, Folgendes: Bandenhero haftet für Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet Bandenhero nur in folgendem Umfang:

11.2.

Verletzt Bandenhero eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet Bandenhero auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ersetzt Bandenhero den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Handelt Bandenhero dabei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern nur leicht fahrlässig, ist die diesbezügliche Haftung auf die an den Partner gezahlte Vergütung pro Schadensfall, jährlich auf das Doppelte, begrenzt.

11.3.

Liegt der Pflichtverstoß nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet Bandenhero nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

11.4.

Die Haftung von Bandenhero wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

12.   Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Die Rechte des Partners sind ohne schriftliche Zustimmung von Bandenhero nicht übertragbar. Der Partner ist nur berechtigt, gegenüber Forderungen von Bandenhero aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur dann ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

 

13.   Abwerbeverbot

 

Der Partner verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit mit Bandenhero und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Bandenhero abzuwerben oder ohne Zustimmung von Bandenhero anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Partner, eine von Bandenhero der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu zahlen.

 

 

14.   Allgemeines

 

14.1

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.

14.2

Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

14.3

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Bandenhero.

14.4

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit, ist der Sitz von Bandenhero.

14.5

Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Stand:11/2022